Bei dem Amtsgericht Sinzig ist es unter bestimmten Umständen möglich, in allen Verfahrensarten auf elektronischem Weg Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen und sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Den Verfahrensbeteiligten wird damit eine zeitgemäße Alternative zur Kommunikation mittels Briefpost oder Telefax geboten.

Für die elektronische Kommunikation mit dem Gericht wird grundsätzlich eine qualifizierte elektronische Signatur oder die Einreichung auf einem sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a Abs. 4 ZPO (zum Beispiel dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach) benötigt. 

Einfache E-Mails genügen den Anforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs für Anträge und Rechtsmittel nicht.

Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr in Rheinland-Pfalz hält das Ministerium der Justiz auf seiner eJustice-Plattform bereit, zu der sie hier gelangen können.